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Reisen mit Medikamenten – was darf ins Handgepäck?

Wichtige Medikamente gehören auf Flugreisen ins Handgepäck. Was bei Flüssigkeiten, Spritzen, Insulin und starken Schmerzmitteln zu beachten ist.

Bild: ChatGPT

Wer regelmäßig Medikamente einnimmt, sollte sie auf Reisen nicht einfach irgendwo im Koffer verstauen. Gerade bei einer Flugreise gehören wichtige Arzneimittel grundsätzlich dorthin, wo man jederzeit an sie herankommt: ins Handgepäck. Das schützt nicht nur vor einem verspäteten oder verlorenen Koffer. Bei manchen Medikamenten ist auch eine bestimmte Temperatur wichtig.

Bei Tabletten ist die Sache meistens unkompliziert. Flüssige Medikamente, Insulin, Spritzen, starke Schmerzmittel oder medizinisches Cannabis brauchen dagegen etwas mehr Vorbereitung.

Die wichtigsten Medikamente gehören ins Handgepäck

Medikamente, die während der Reise benötigt werden, dürfen grundsätzlich im Handgepäck mitgeführt werden. Das gilt auch für flüssige Arzneimittel.

Die bekannte 100-Milliliter-Regel für Flüssigkeiten gilt bei medizinisch notwendigen Medikamenten nicht in gleicher Weise. Benötigt man beispielsweise eine größere Flasche eines flüssigen Arzneimittels oder Insulin, darf diese auch mehr als 100 Milliliter enthalten.

Allerdings kann an der Sicherheitskontrolle verlangt werden, dass man die Notwendigkeit des Medikaments glaubhaft macht. Ein Rezept oder eine ärztliche Bescheinigung ist deshalb sinnvoll.

Am besten werden Medikamente bei der Kontrolle gut erreichbar aufbewahrt und bei Bedarf separat vorgelegt.

Tabletten möglichst in der Originalverpackung mitnehmen

Tabletten und Kapseln verursachen an der Sicherheitskontrolle normalerweise keine Probleme. Trotzdem empfiehlt es sich, sie nicht lose in einer Pillendose für mehrere Wochen mitzunehmen.

Besser ist es, zumindest einen Teil der Medikamente in der Originalverpackung mit Beipackzettel mitzuführen. Dadurch lassen sich Name, Wirkstoff und Dosierung leichter feststellen.

Eine vorbereitete Medikamentenbox für die nächsten ein oder zwei Tage ist natürlich weiterhin praktisch. Die Originalpackungen sollten dann zusätzlich im Gepäck vorhanden sein.

Bei Spritzen und Insulin ist eine Bescheinigung sinnvoll

Wer Insulin spritzt oder andere Medikamente injizieren muss, benötigt möglicherweise Pens, Spritzen, Nadeln und weiteres Zubehör. Auch solche medizinisch notwendigen Gegenstände können auf einer Flugreise erforderlich sein.

Hier empfiehlt sich besonders eine ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass die Medikamente und das dazugehörige Material persönlich benötigt werden.

Bei Auslandsreisen ist eine Bescheinigung in englischer Sprache hilfreich. Darin sollten möglichst nicht nur die Handelsnamen der Medikamente stehen, sondern auch die Wirkstoffe. Ein Medikament kann im Ausland unter einem ganz anderen Namen verkauft werden.

Kühlpflichtige Medikamente brauchen besondere Aufmerksamkeit

Einige Arzneimittel, beispielsweise bestimmte Insuline oder andere injizierbare Medikamente, müssen innerhalb eines vorgegebenen Temperaturbereichs transportiert werden.

Sie sollten nicht einfach in den aufgegebenen Koffer gelegt werden. Dort können Temperaturen auftreten, die für das Medikament ungeeignet sind. Außerdem hilft die beste Kühlung wenig, wenn der Koffer am Urlaubsort nicht ankommt.

Für solche Medikamente gibt es spezielle Kühltaschen und Transportbehälter. Wichtig ist dabei, die Hinweise des Herstellers oder der Apotheke zu beachten. Nicht jedes Medikament darf beispielsweise unmittelbar mit einem gefrorenen Kühlakku in Berührung kommen.

Wer Kühlakkus oder andere besondere Kühlsysteme mit an Bord nehmen möchte, sollte sich vor der Reise zusätzlich bei der Fluggesellschaft informieren.

Starke Schmerzmittel brauchen zusätzliche Unterlagen

Gerade Schmerzpatientinnen und Schmerzpatienten reisen häufig mit einer umfangreichen Medikation. Dazu können starke Opioide wie Morphin, Fentanyl, Oxycodon oder andere verschreibungspflichtige Präparate gehören.

Ein Teil dieser Medikamente fällt unter besondere Vorschriften für Betäubungsmittel. Für die Reise reicht dann nicht immer ein normales Rezept.

Bei Reisen innerhalb des Schengen-Raums kann eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens erforderlich sein. Sie wird von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt ausgefüllt und anschließend von der zuständigen Behörde beglaubigt. Sie gilt für eine Reisedauer von höchstens 30 Tagen.

Für Reisen außerhalb des Schengen-Raums gelten die Vorschriften des jeweiligen Ziellandes. Manche Staaten verlangen eigene Formulare, Genehmigungen oder sehr genaue Angaben zu Wirkstoff, Dosierung und Menge.

Wer starke Schmerzmittel einnimmt, sollte deshalb die Einfuhrbestimmungen rechtzeitig vor der Reise prüfen.

Medizinisches Cannabis ist ein besonderer Fall

Auch ärztlich verordnetes Cannabis gehört heute bei vielen Schmerzpatientinnen und Schmerzpatienten zur Therapie. Es kann beispielsweise als Cannabisblüten, Extrakt, Öl oder Fertigarzneimittel verordnet werden.

Seit April 2024 unterliegt Medizinalcannabis in Deutschland nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz, sondern dem Medizinal-Cannabisgesetz. Für Reisen bedeutet das jedoch keineswegs, dass Cannabis einfach ohne weitere Prüfung über Grenzen mitgenommen werden darf.

Entscheidend ist das Recht des jeweiligen Reiselandes. Auch wenn Cannabis in Deutschland ärztlich verschrieben wurde, kann die Einfuhr im Zielland eingeschränkt, genehmigungspflichtig oder sogar verboten sein. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte weist ausdrücklich darauf hin, dass Fragen zur Einfuhr von Arzneimitteln an die zuständige Behörde des Bestimmungslandes zu richten sind.

Deshalb sollte medizinisches Cannabis nicht einfach ohne Vorbereitung zusammen mit den übrigen Medikamenten ins Handgepäck gelegt werden.

Sinnvoll sind mindestens:

  • die Originalverpackung aus der Apotheke,
  • eine Kopie der ärztlichen Verordnung,
  • eine ärztliche Bescheinigung mit Diagnosebezug, Wirkstoff, Dosierung und benötigter Menge,
  • möglichst zusätzlich eine englischsprachige Bescheinigung.

Vor allem bei Cannabisblüten empfiehlt es sich, die Einfuhrbestimmungen des Reiselandes ausdrücklich zu prüfen. Das gilt auch innerhalb Europas. Die deutschen Regeln allein sagen nichts darüber aus, ob ein anderes Land die Einreise mit medizinischem Cannabis erlaubt.

Ganz wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen medizinisch verordnetem Cannabis und Cannabis zum Freizeitgebrauch. Die Ein- und Ausfuhr von Cannabis zum Eigenkonsum ist nach deutschem Recht weiterhin verboten. Eine ärztliche Verschreibung ist deshalb kein Freibrief für beliebige Cannabisprodukte.

Nicht jedes Medikament darf problemlos über jede Grenze

Eine andere Frage als die Sicherheitskontrolle am Flughafen ist die Einfuhr eines Medikaments in ein anderes Land.

Bei gewöhnlichen Medikamenten für den persönlichen Reisebedarf bestehen innerhalb Europas meist keine besonderen Schwierigkeiten. Trotzdem gelten immer die Vorschriften des jeweiligen Reiselandes.

Besondere Vorsicht ist bei starken Schmerzmitteln, Betäubungsmitteln, psychotropen Arzneimitteln und medizinischem Cannabis geboten.

Deshalb gilt bei solchen Medikamenten: Nicht erst am Flughafen nachfragen. Die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes sollten rechtzeitig vor der Reise geprüft werden.

Eine kleine Reserve schützt vor unangenehmen Überraschungen

Wer täglich auf Medikamente angewiesen ist, sollte nicht exakt die benötigte Anzahl einpacken. Ein verspäteter Rückflug, ein ausgefallener Zug oder einige zusätzliche Urlaubstage können sonst schnell zum Problem werden.

Sinnvoll ist eine angemessene Reserve.

Bei Flugreisen kann es außerdem vernünftig sein, Medikamente auf zwei Handgepäckstücke von gemeinsam Reisenden zu verteilen – sofern die Medikamente eindeutig der betreffenden Person zugeordnet bleiben. Lebenswichtige Arzneimittel sollten jedenfalls nicht ausschließlich im aufgegebenen Koffer reisen.

Auch eine aktuelle Medikamentenliste gehört ins Reisegepäck. Darauf sollten Name des Medikaments, Wirkstoff, Stärke und Dosierung stehen. Das kann im Notfall auch einem Arzt oder einer Apotheke im Ausland helfen.

Vor der Abreise fünf Minuten investieren

Vor einer Reise lohnt sich ein kurzer Medikamenten-Check:

  • Reicht der Vorrat einschließlich einer kleinen Reserve?
  • Sind wichtige Medikamente im Handgepäck?
  • Sind Originalverpackungen vorhanden?
  • Wird für Flüssigkeiten, Spritzen oder andere medizinische Hilfsmittel eine ärztliche Bescheinigung benötigt?
  • Muss ein Medikament gekühlt werden?
  • Sind starke Schmerzmittel oder andere besonders geregelte Arzneimittel dabei?
  • Wird medizinisches Cannabis mitgeführt?
  • Sind die Einfuhrbestimmungen des Reiselandes geprüft?

Wer diese Punkte einige Tage vor der Abreise klärt, erspart sich am Flughafen und im Urlaub unnötigen Ärger.

Gerade Menschen mit chronischen Schmerzen reisen manchmal mit einem ganzen Bündel hochwirksamer Medikamente. Dann lohnt es sich, die Medikamentenliste genauso sorgfältig vorzubereiten wie Reisepass und Buchungsunterlagen. Bei medizinischem Cannabis und starken Schmerzmitteln sollte zusätzlich immer geprüft werden, welche Regeln im Zielland gelten.

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