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Wenn ein Angehöriger stirbt: Was Hinterbliebene erledigen müssen

Wenn ein Angehöriger stirbt, müssen Hinterbliebene vieles regeln. Welche Schritte zuerst anstehen, welche Fristen wichtig sind und wie die Notfallmappe des Seniorenbeirats helfen kann – eine Übersicht zur Orientierung und Entlastung.

Photo by Ann / Unsplash

Der Tod eines nahestehenden Menschen verändert vieles. Gleichzeitig müssen Angehörige Entscheidungen treffen, Unterlagen suchen und Behörden informieren. Diese Übersicht hilft, die nächsten Schritte zu ordnen – und sich Unterstützung zu holen.

In den ersten Stunden nach einem Todesfall stehen Trauer, vielleicht auch Ratlosigkeit und Erschöpfung im Vordergrund. Trotzdem gibt es einige Dinge, die zeitnah erledigt werden müssen. Andere Aufgaben können warten.

Hilfreich ist es, eine vertraute Person einzubeziehen. Jemand kann bei Gesprächen mitschreiben, Unterlagen zusammenstellen oder Angehörige verständigen. Niemand muss alles allein bewältigen.

In den ersten Stunden: ärztliche Hilfe und Unterstützung

Stirbt ein Mensch zu Hause, muss eine Ärztin oder ein Arzt den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. Wenden Sie sich an die Hausarztpraxis oder, wenn diese nicht erreichbar ist, an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.

Wenn unklar ist, ob die Person noch lebt, wählen Sie sofort die 112 und folgen Sie den Anweisungen der Leitstelle.

Bei einem Todesfall im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung veranlasst die Einrichtung die notwendigen ersten Schritte. Die ärztliche Todesbescheinigung wird später unter anderem für die Beurkundung des Sterbefalls benötigt. Sie ist nicht dasselbe wie die Sterbeurkunde des Standesamts. Informationen des Landes Rheinland-Pfalz zur Todesbescheinigung

Benachrichtigen Sie außerdem die nächsten Angehörigen. Hat die verstorbene Person allein gelebt, kümmern Sie sich um Haustiere und sichern Sie die Wohnung.

In den ersten Tagen: Bestattung und Unterlagen

Prüfen Sie zunächst, ob Wünsche zur Bestattung oder bereits ein Vertrag mit einem Bestattungsunternehmen vorliegen. Besprechen Sie mit dem Unternehmen, welche Aufgaben es übernimmt und welche bei Ihnen bleiben. Lassen Sie sich die vereinbarten Leistungen und die voraussichtlichen Kosten schriftlich aufstellen.

Legen Sie wichtige Unterlagen an einem gemeinsamen Platz bereit. Dazu gehören, soweit vorhanden:

  • Personalausweis oder Reisepass;
  • Geburtsurkunde sowie Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde;
  • gegebenenfalls Scheidungsunterlagen oder die Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Partners;
  • Versicherungsunterlagen und Rentenversicherungsnummer;
  • Bestattungsvorsorge und vorhandene Vollmachten.

Welche Nachweise im Einzelfall erforderlich sind, klären das Bestattungsunternehmen und das zuständige Standesamt.

Den Sterbefall beim Standesamt anzeigen

Der Todesfall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeortes angezeigt werden. Entscheidend ist also, wo der Mensch gestorben ist. Häufig übernimmt die Einrichtung oder das beauftragte Bestattungsunternehmen die Anzeige. Lassen Sie sich bestätigen, wer sich darum kümmert. Serviceportal Rheinland-Pfalz: Sterbefall anzeigen

Das Standesamt stellt die Sterbeurkunden aus. Fragen Sie, wie viele Ausfertigungen für Banken, Versicherungen und andere Stellen sinnvoll sind und wo eine Kopie genügt.

Für Sterbefälle im Bereich der Verbandsgemeinde finden Sie Ansprechpartner und Informationen auf der Seite des Standesamts Aar-Einrich. Die Verwaltung ist auch telefonisch unter 06486 9179-0 erreichbar.

Frühzeitig: Versicherungen und Rente klären

Lebens-, Sterbegeld- und Unfallversicherungen sollten möglichst umgehend über den Todesfall informiert werden. Die Bedingungen können kurze Meldefristen vorsehen. Fragen Sie nach, welche Nachweise benötigt werden.

Informieren Sie auch die Kranken- und Pflegeversicherung. Waren Angehörige mitversichert, sollte früh geklärt werden, wie ihr Versicherungsschutz weitergeführt wird. Andere Versicherungen müssen einzeln geprüft werden: Für eine weiterhin bewohnte Wohnung oder ein vorhandenes Fahrzeug kann der Schutz noch notwendig sein. Hinweise der Verbraucherzentrale zu Versicherungen im Todesfall

An die Hinterbliebenenrente denken

Nach dem Tod eines Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners kann Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente bestehen. Lassen Sie sich dazu zeitnah von der Deutschen Rentenversicherung beraten.

Für die drei Kalendermonate nach dem Sterbemonat gelten besondere Regeln, das sogenannte Sterbevierteljahr. Bezog die verstorbene Person bereits eine gesetzliche Rente, kann beim Renten Service der Deutschen Post innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod ein Vorschuss beantragt werden. Dieser betrifft überlebende Ehepartner beziehungsweise eingetragene Lebenspartner; Kinder erhalten ihn nicht allein deshalb, weil sie erben.

Wird die Vorschussfrist versäumt, bedeutet das nicht automatisch, dass der Anspruch auf die entsprechende Hinterbliebenenrente entfällt. Wenden Sie sich dann an die Rentenversicherung. Deutsche Rentenversicherung: Fragen zur Hinterbliebenenrente

Testament und Erbe: nicht liegen lassen

Wer ein zu Hause verwahrtes Testament findet, muss es nach Kenntnis des Todes unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern. Bewahren Sie es daher nicht lediglich bei den übrigen Unterlagen auf. Gesetzliche Pflicht zur Ablieferung eines Testaments

Zu einer Erbschaft können auch Schulden gehören. Ist die finanzielle Lage unklar, sollten mögliche Erben frühzeitig rechtlichen Rat einholen. Für eine Ausschlagung gilt in der Regel eine Frist von sechs Wochen. Wann sie beginnt und ob eine längere Frist gilt, hängt vom Einzelfall ab. Eine Ausschlagung muss formgerecht erklärt werden; ein einfacher Brief genügt dafür nicht. Justiz-Services: Einen Nachlass regeln

Konten, Verträge und Wohnung: geordnet vorgehen

Informieren Sie die Bank und klären Sie, wer über die Konten verfügen darf. Angehörig zu sein bedeutet nicht automatisch, dazu berechtigt zu sein. Welche Vollmachten oder Erbnachweise benötigt werden, sollte unmittelbar mit der Bank besprochen werden.

Kontoauszüge helfen, laufende Zahlungen zu entdecken. Prüfen Sie beispielsweise Telefon, Strom, Versicherungen, Abonnements und Mitgliedschaften. Viele Verträge enden nicht automatisch mit dem Tod. Halten Sie fest, was weitergeführt, umgeschrieben oder gekündigt werden soll. Bewahren Sie Kündigungen und Bestätigungen auf. Verbraucherzentrale: Bankgeschäfte und laufende Verträge regeln

Bei einer Wohnung sollten zunächst wichtige Dokumente, Wertsachen und persönliche Erinnerungsstücke gesichert werden. Eine vollständige Räumung sollte mit den dazu berechtigten Personen abgestimmt sein. Klären Sie bei einer Mietwohnung außerdem zeitnah, wie das Mietverhältnis weitergeführt oder beendet werden kann.

Auch an den digitalen Nachlass denken

Zum Nachlass gehören heute häufig E-Mail-Konten, gespeicherte Fotos, soziale Netzwerke und kostenpflichtige Online-Abonnements.

Sichern Sie zunächst wichtige Informationen. Ein E-Mail-Konto oder eine Mobilfunknummer vorschnell zu löschen, kann spätere Schritte erschweren: Darüber lassen sich oft weitere Verträge erkennen oder Zugänge wiederherstellen.

Prüfen Sie vorhandene Vollmachten und nutzen Sie die Verfahren der Anbieter für Hinterbliebene. Wer Unterstützung beauftragt, sollte genau klären, welche persönlichen Daten und Zugangsmöglichkeiten dafür herausgegeben werden. Verbraucherzentrale: Digitalen Nachlass abwickeln

Eine einfache Liste schafft Entlastung

Eine Mappe und eine kurze Aufgabenliste helfen, den Überblick zu behalten. Notieren Sie zu jeder Aufgabe:

  • Wer kümmert sich darum?
  • Bis wann muss etwas geschehen?
  • Mit wem wurde gesprochen?
  • Liegt eine Bestätigung vor?

Sammeln Sie darin auch Rechnungen und Belege. Ob noch Steuererklärungen oder weitere Meldungen erforderlich sind, sollte mit dem Finanzamt oder einer steuerlichen Beratung geklärt werden.

Zwischen all diesen Aufgaben braucht auch die Trauer Raum. Bitten Sie Menschen aus Ihrem Umfeld um konkrete Hilfe – etwa bei einem Telefonat, einem Behördentermin oder beim Sortieren der Post. Bei Bedarf können auch eine Trauergruppe, eine Kirchengemeinde oder ein Hospizdienst begleiten.

Diese Übersicht bietet eine erste Orientierung für Deutschland mit Hinweisen für Rheinland-Pfalz. Bei Fragen zum Erbe, zu Verträgen oder zu Steuern ist eine Beratung zum persönlichen Einzelfall sinnvoll.

Stand: Oktober 2026


Vorsorgen mit der Notfallmappe des Seniorenbeirats

Die Notfallmappe des Seniorenbeirats Aar-Einrich hilft dabei, wichtige Informationen, Ansprechpartner und Hinweise auf persönliche Unterlagen übersichtlich zusammenzustellen. Vieles, was Angehörige im Todesfall benötigen, lässt sich so bereits zu Lebzeiten ordnen.

Eine ausgefüllte und regelmäßig aktualisierte Mappe erleichtert Hinterbliebenen die Suche und gibt Orientierung in einer belastenden Zeit. Informieren Sie eine vertraute Person darüber, wo Sie die Mappe aufbewahren.

Die neue Notfallmappe für Aar-Einrich schafft Sicherheit und Übersicht
Die neue Notfallmappe für Aar-Einrich bündelt wichtige persönliche und medizinische Angaben. Sie ist kostenlos als Download und gedruckt mit Notfallausweis erhältlich.

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