Jeder genießt gern mal die frische Luft auf Terrasse oder Balkon. Schwellen am Durchgang nach draußen werden für gehbehinderte Menschen aber oft zum Hindernis.
Das lässt sich jedoch schon leicht bei der Planung vermeiden.
Die Freifläche:
Balkon, Loggia oder Terrasse von mindestens 4,5 qm mit einer Bewegungsfläche von 120 cm x 120 cm, für Menschen im Rollstuhl 150cm Breite und 150 cm Tiefe sollte jeder Wohnung zugeordnet sein.
Brüstungen ab einer Höhe von 60 cm sollten durchsichtig gestaltet werden.
Auch in Räumen bieten Fenster, die bis zum Boden durchgehen oder mit niedrigen Brüstungen versehen sind, den Ausblick nach draußen.
Zur Sicherheit sind Geländer in 90 cm Höhe vorzusehen und transparent zu gestalten.
Türen ins Freie sollten schwellenlos ausgeführt werden. Ist das nicht möglich, darf die Höhendifferenz maximal 2 cm betragen.
Mit der Download-Broschüre, möchten wir Ihnen weitere Tipps und Informationen zur Wohnraumanpassung, Umbau oder barrierefreie Baumaßnahmen näherbringen.
Individuelle, bedarfsgerechte Veränderungen für Eigenheime und Wohnungen helfen oft und sie sind meistens schon mit kleinen kostengünstigen Maßnahmen sinnvoll durchzuführen.