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Reisetipp für Senioren: Mit dem Mobilitätsservice entspannt in den Urlaub starten ✈️

Lange Wege am Flughafen müssen keine Qual sein – es gibt den kostenlosen Mobilitätsservice der Airlines: vorab buchen, begleitet reisen, Hilfe auch am Ziel.

Bild: ChatGPT

Kostenlos und unkompliziert: Vielleicht können Sie noch gut einige Meter laufen, doch weite Wege über mehrere Terminals oder langes Stehen strengen an. Genau dafür ist der Mobilitätsservice da – und er kostet Sie keinen Cent.
Wer den Service rechtzeitig bei der Airline anmeldet, wird am CheckIn abgeholt, sicher durch Check‑in und Sicherheitskontrolle begleitet – und am Zielflughafen wartet das Assistenzteam automatisch und bringt Sie bequem bis zum Ausgang oder Gepäckband. Nutzen Sie den Dienst also ohne Sorge, selbst wenn Sie nur zeitweise Unterstützung brauchen.

Viele Reisende gehen davon aus, dass sie ihren Rollstuhl‑ oder Begleitservice direkt beim Flughafen bestellen müssen. Tatsächlich ist es genau umgekehrt: Nach EU‑Verordnung 1107/2006* sind ausschließlich die Fluggesellschaften dafür zuständig, dass Passagiere mit eingeschränkter Mobilität (engl. Persons with Reduced Mobility – PRM) kostenlos unterstützt werden.**
Sobald Sie Ihren Bedarf mindestens 48 Stunden vor Abflug bei der Airline anmelden, übermittelt diese die Daten an den Abfertiger des jeweiligen Flughafens, der den Service dann vor Ort bereitstellt.

So beauftragen Sie den Service richtig

  1. Am besten gleich während der Online‑Buchung das entsprechende Feld „Mobilitätshilfe / Rollstuhl“ ankreuzen.
  2. Spätestens 48 Stunden vor Abflug das Formular oder Call‑Center Ihrer Airline nutzen.
  3. Geben Sie Ihre Buchungsnummer (PNR), Art der Einschränkung und – falls nötig – Maße Ihres Rollstuhls an.
  4. Merken Sie sich den Assistance‑Code (z. B. WCHR, WCHS, WCHC). Das ist für Sie nicht Pflicht, erleichtert aber die Abstimmung.
  5. Kommen Sie mindestens zwei Stunden vor Abflug zum Treffpunkt am Flughafen.
Wichtig: Flughäfen dürfen den Service nicht selbst annehmen. Ohne vorherige Meldung bei Ihrer Fluggesellschaft kann es zu Wartezeiten oder – schlimmstenfalls – zur Beförderungsverweigerung kommen.
Gut zu wissen: Wenn Ihr Flug eine Umsteigeverbindung hat oder Sie Hin‑ und Rückflug in einer Buchung reserviert haben, meldet die Airline den Mobilitätsservice automatisch für alle Flugabschnitte (Start, Umstieg, Ziel). Am Ankunftsflughafen steht das Team also ohne zusätzliche Anmeldung bereit.
Für den Rückflug müssen Sie sich nicht erneut online anmelden, solange er unter derselben Buchungsnummer (PNR) läuft. Prüfen Sie in der Bestätigung der Airline, dass die Unterstützung für alle Strecken vermerkt ist.

Beispiele: So können Sie den Service anmelden!

Aegean Airlines

Ryanair

Lufthansa

Andere Fluglinien (z. B. KLM, Wizz Air) arbeiten ähnlich: Suchen Sie auf der Airline‑Website nach „Special Assistance“, „Mobility Help“ oder „PRM“.


Was erwartet mich an den Flughäfen?

Frankfurt / Main (FRA)

  • Durchführung durch FraCare Services.
  • Treffpunkte: Direkt am Check‑in.
  • Ohne vorherige Airline‑Meldung ist keine spontane Buchung möglich.

Köln / Bonn (CGN)

  • Betreuung durch das Deutsche Rote Kreuz im Auftrag des Flughafens.
  • Airline meldet den Bedarf; am Check‑in‑Schalter melden.
  • Parktipp: Ermäßigte Behinderten‑Stellplätze in P2 (Ebene 2 A) – Ausweis mitbringen.

Frankfurt‑Hahn (HHN)

  • Kurze Wege, aber trotzdem kostenloser PRM‑Service.
  • Verbindliche Anmeldung über die Airline spätestens 48 h vor Abflug. (hahn-airport.de)
  • Hilfe‑Punkt ist der Schalter der jeweiligen Fluggesellschaft im Terminal.

Checkliste für einen entspannten Start

✅ Bei der Flugbuchung gleich „Mobilitätsservice“ angeben.
✅ Buchungsbestätigung der Airline mitführen.
✅ Zwei Stunden vorher am CheckIn sein.
✅ Ausweis & EU‑Behindertenparkausweis (falls vorhanden) bereithalten.
✅ Notfall‑Medikamente ins Handgepäck packen.


Fazit

Wenn Sie den Mobilitätsservice rechtzeitig über Ihre Fluggesellschaft buchen, sind lange Wege, Rolltreppen oder unübersichtliche Terminals kein Grund mehr, auf eine Flugreise zu verzichten. Nutzen Sie diese kostenfreie Unterstützung, um Ihren Urlaub stressfrei zu beginnen!

Nächster Artikel der Reihe: „Reisen mit Medikamenten – was darf ins Handgepäck?“

*EU‑Verordnung 1107/2006: Regelt die Rechte von Flugreisenden mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität innerhalb der EU.


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